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Unser Büro erstellt die Nachweise nach EnEV (Energieeinsparverordnung) für Hochbauten vom Einfamilienwohnhaus, über Geschäftshäuser bis hin zu Gewerbeobjekten. Die Nachweise werden in Abstimmung mit der Bauherrnschaft erstellt. Sowohl die Materialwahl als auch die technische Gebäudeausrüstung wird im Vorfeld festgelegt. Die Berechnungen erfolgen je nach den Erfordernissen des Objekt im vereinfachten Verfahren oder im Monatsbilanzverfahren. Die Festlegung der Anlagenaufwandzahl ep erfolgt im Diagramm- oder Tabellenverfahren. Sofern es nötig ist ist eine Ermittlung im genauen Berechnungsverfahren möglich. Die in einigen Durchführungsverordnungen der Länder vorgesehenen Baustellenkontrollen von Sachverständigen mit den zugehörigen Bescheinigungen können wir Ihnen über eine Kooperation mit dem “Prüfzentrum für Bauphysik” anbieten.
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